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Nutzungsbedingungen
Hoos IT-Lösungen
Vilbeler Landstrasse 226
60388 Frankfurt am Main

1. Allgemeines
a) Allen Lieferungen und Leistungen der FA.HOOS an Kunden (im Weiteren auch Besteller genannt) liegen ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschaftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der einzelvertraglichen Schriftform.
b) Sämtliche Angaben hinsichtlich der von FA.HOOS vertriebenen Software in Produktbeschreibungen, Prospekten o. Ä. sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich einzelvertraglich, schriftlich und verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.
c) Die Preise von FA.HOOS verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, ohne gesonderte Zusätze, Beratung, Installation, Support, Schulungen und sonstige Nebenleistungen. Die Bestellung des Kunden kann innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung und Rechnungserteilung angenommen werden.
d) Angebote von FA.HOOS sind stets freibleibend und unverbindlich.
e) Ausgeschriebene Preise sind nur verbindlich, wenn sie einzelvertraglich in einer Auftragsbestätigung oder Rechnung schriftlich bestätigt worden sind. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer ab Lager ausschließlich Versand, Verpackung und Versicherung, wenn nicht einzelvertraglich schriftlich anders angegeben.

2. Liefertermine, Verzug, Gefahrenübergang
a) Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.
b) Die Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
c) Soweit eine Versendung der Ware erfolgt, geschieht dies nach unserer freien Wahl, wobei die Übernahme von Fracht und Versendung durch FA.HOOS nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung erfolgt.
Angebote von FA.HOOS sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen Überschritten, und ist eine vom Besteller danach gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Besteller vom Vertrag zurÜcktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung. In jedem Falle erfolgt die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab Sitz FA.HOOS. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Arbeitskampf, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen entbinden FA.HOOS für die Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Etwaige Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen. Die Gefahr geht mit der übergabe der bestellten Waren an die den Transport durchführende Person auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn eigene Transportmittel der FA.HOOS verwendet werden. FA.HOOS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren alter Art zu versichern. Dies hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

3. Zahlungsbedingungen, Abnahmeverzug
a) Die Rechnungen der FA.HOOS sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung im Ganzen sofort bei Übergabe der Ware fällig und netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, sind Verzugszinsen von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9 % zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unbenommen.
b) Nimmt der Besteller die gekaufte Ware nicht ab, kann FA.HOOS wahlweise auf Abnahme bestehen oder 25% der Kaufsumme als Schadensersatz verlangen. Die Nachweispflicht eines geringeren Schadens obliegt dem Besteller.
c) Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, außer die Gegenanspräche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von FA.HOOS anerkannt.

4. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren, Programme, Datenträger etc. bleiben nebst Zubehör bis zur Begleichung aller Verbindlichkeiten, bei Zahlung per Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung, Eigentum der FA.HOOS. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktur-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an die FA.HOOS ab. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist FA.HOOS berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme ist jedoch kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, FA.HOOS hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
Über etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller unverzüglich FA.HOOS unter Übergabe aller für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Etwaige lnterventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.

5. Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Beauftragten, bei Versendung mit Übergabe an die Transportperson, geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig von der Tatsache, wer die Transportkosten trägt.

6. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
a) Die Gewährleistung wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
b) Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernimmt FA.HOOS keine Haftung dafür, dass die von FA.HOOS gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller ist verpflichtet, unverzüglich an FA.HOOS Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten Waren oder Programme nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gebaut oder erstellt worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen, gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.
c) Soweit ein von FA.HOOS zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist FA.HOOS nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei FA.HOOS zu rügen.
d) Der Anspruch des Bestellers auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter. FA.HOOS übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind; ebenso wird keine Gewährleistung dafür Übernommen, dass evtl. erworbene Programme oder sonstige Software für den Einsatzzweck des Bestellers geeignet sind. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
e) Jede Standard Software ist von einer Gewährleistung ausgeschlossen.
f) Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers gleich, aus welchen Rechtsgründen, - ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind, wird nicht gehaftet, insbesondere wird nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers oder Mangelfolgeschäden gehaftet. Für verloren gehende Daten, Programme oder Programmteile sowie deren Beschädigung, die auf Fehler an einem Programm oder an einem Programmträger beruhen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Soweit eine Haftung der FA.HOOS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
g) Die Allgemeinen Servicebedingungen sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten ergänzend.
h) Alle Informationen auf den Webseiten von FA.HOOS sind ohne Gewähr.
i) Für gebrauchte Vertragsgegenstände Übernehmen wir keinerlei Haftung.

7. Schulungen
a) Anmeldungen und Absagen bedürfen der schriftlichen Form.
b) Wird die Absage 10 oder weniger Werktage vor Schulungsbeginn eingereicht, stellt FA.HOOS 50% des Gesamtbetrages in Rechnung. Wird die Absage 5 oder weniger Werktage vor Schulungsbeginn eingereicht, stellt FA.HOOS den Gesamtbetrag in Rechnung. Dies gilt auch bei Nichterscheinen des Teilnehmers. Eine nur zeitweise Teilnahme führt nicht zur Gebührenminderung.
c) Wegen unvorhersehbarer Gründe darf FA.HOOS Schulungen kurzfristig absagen (z. B. Krankheit des Trainers). FA.HOOS wird versuchen, den Kunden rechtzeitig zu benachrichtigen.
d) Bei Nichteinhaltung einer von FA.HOOS ausdrücklich schriftlich zugesagten Personalbereitstellung ist der Besteller verpflichtet, FA.HOOS eine angemessene Nachfrist zu setzen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung können nur anerkannt werden, wenn FA.HOOS oder deren Vertragspartner den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung gem. § 287 BGB ist ausgeschlossen.

8. Ausfuhrgenehmigung
FA.HOOS weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren teilweise nur mit vorheriger Zustimmung des Bundesamtes für die gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus erfolgen darf. Soweit der Besteller/Käufer eine Ausfuhr der erworbenen Waren beabsichtigt, sind etwaige Zustimmungserklärungen von ihm selbst einzuholen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von FA.HOOS, zurzeit Vilbeler Landstrasse 226, 60388 Frankfurt am Main, der Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung sowie auch der Gerichtsstand. FA.HOOS ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

11. Schriftform
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden sowie die Kündigungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Rechtlich verbindliche mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen und nicht akzeptiert. Mündliche Nebenabreden, wonach die Schriftformklausel aufgehoben wird, sind unwirksam.

12. Geheimhaltung
Der Besteller wird nichts unternehmen, was die Rechte von FA.HOOS am geistigen Eigentum der Produkte schädigt und FA.HOOS über jeden Verdacht einer Verletzung dieses geistigen Eigentums unterrichten. Der Besteller wird in Zusammenhang mit einer solchen Verletzung jede von FA.HOOS angeordnete Anweisung ausführen.

13. Bestätigung des Bestellers
Der Besteller erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für das Zustandekommen und die Abwicklung eines Vertrages erforderlich ist.

Bad Vilbel 01. April 2003

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